Bava Batra 350

Kapitel 350

א הוציא עליו כתב ידו שהוא חייב לו גובה מנכסים בני חורין
1 W<small>ER EINEM SEINE</small> U<small>NTERSCHRIFT</small><small>VORZEIGT, DASS ER IHM</small> [G<small>ELD</small>] <small>SCHULDE, KANN ES VON FREIEN</small> G<small>ÜTERN EINFORDERN</small>.
ב ערב היוצא לאחר חיתום שטרות גובה מנכסים בני חורין
2 I<small>ST DER</small> B<small>ÜRGE UNTER DEN</small> Z<small>EUGENUNTERSCHRIFTEN</small><small>UNTERZEICHNET, SO KANN</small> [<small>DER</small> G<small>LÄUBIGER</small>] <small>NUR VON DESSEN FREIEN</small> G<small>ÜTERN</small><small>EINFORDERN</small>.
ג מעשה ובא לפני ר' ישמעאל ואמר גובה מנכסים בני חורין אמר לו בן ננס אינו גובה לא מנכסים משועבדים ולא מנכסים בני חורין
3 E<small>INST KAM EIN SOLCHER</small> F<small>ALL VOR</small> R. J<small>IŠMA͑ÉL, UND ER ENTSCHIED, DASS ER VON DESSEN FREIEN</small> G<small>ÜTERN EINFORDERN KÖNNE</small>. D<small>A SPRACH</small> B<small>EN</small> N<small>ANNOS ZU IHM:</small> E<small>R KANN WEDER VON VERKAUFTEN NOCH VON FREIEN</small> G<small>ÜTERN EINFORDERN</small>.
ד אמר לו למה אמר לו הרי החונק את אחד בשוק ומצאו חבירו ואמר לו הנח לו [ואני אתן לך] פטור שלא על אמונתו הלוהו אלא איזה הוא ערב שהוא חייב הלוהו ואני נותן לך חייב שכן על אמונתו הלוהו
4 J<small>ENER ENTGEGNETE</small>: W<small>ESHALB DENN?</small> D<small>IESER ERWIDERTE:</small> W<small>ENN JEMAND EINEN AUF DER</small> S<small>TRASSE WÜRGT</small><small>UND EINER HERANKOMMT UND ZU IHM SAGT: LASS</small><small>IHN, SO IST ER JA ERSATZFREI, DENN JENER HATTE ES IHM NICHT IM</small> V<small>ERTRAUEN AUF DIESEN</small><small>GELIEHEN</small>. E<small>IN</small> B<small>ÜRGE IST NUR IN DEM</small> F<small>ALLE HAFTBAR</small>, [<small>WENN ER GESAGT HAT:</small>]<small> BORGE IHM, ICH ZAHLE ES DIR ZURÜCK; ER BORGTE ES IHM IM</small> V<small>ERTRAUEN AUF DIESEN</small>.
ה ואמר רבי ישמעאל הרוצה שיחכים יעסוק בדיני ממונות שאין לך מקצוע בתורה יותר מהן והן כמעיין הנובע והרוצה שיעסוק בדיני ממונות ישמש את שמעון בן ננס:
5 R. J<small>IŠMA͑ÉL SAGTE:</small> W<small>ER WEISE WERDEN WILL, BEFASSE SICH MIT DEM</small> Z<small>IVILRECHTE, DENN DU HAST KEIN</small> G<small>EBIET IN DER</small> T<small>ORA, DAS UMFASSENDER WÄRE ALS DIESES; ES GLEICHT EINER SPRUDELNDEN</small> Q<small>UELLE</small>. U<small>ND WER SICH MIT DEM</small> Z<small>IVILRECHTE BEFASSEN WILL, PFLEGE</small> U<small>MGANG</small><small>MIT</small> Š<small>IMO͑N B</small>. N<small>ANNOS</small>.
ו <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר עולא דבר תורה אחד מלוה בשטר ואחד מלוה ע"פ גובה מנכסים משועבדים מאי טעמא שעבודא דאורייתא ואלא מה טעם אמרו מלוה על פה אינו גובה אלא מנכסין בני חורין משום פסידא דלקוחות
6 GEMARA. U͑la sagte: Nach der Tora kann sowohl ein Darlehen auf einen Schuldschein als auch ein mündliches Darlehen von veräußerten Gütern eingefordert werden, denn die Haftung ist eine Bestimmung der Tora, und nur wegen der Schädigung der Käufer bestimmten sie, daß ein mündliches Darlehen nur von freien Gütern eingefordert werden könne. —
ז אי הכי מלוה בשטר נמי התם אינהו נינהו דאפסידו אנפשייהו
7 Demnach sollte dies auch von einem Darlehen auf einen Schuldschein gelten!? — Bei einem solchen haben sie sich selber geschädigt.
ח ורבה אמר דבר תורה אחד מלוה בשטר ואחד מלוה על פה אינו גובה אלא מנכסים בני חורין מ"ט שעבודא לאו דאורייתא ומה טעם אמרו מלוה בשטר גובה מנכסים משועבדים כדי שלא תנעול דלת בפני לוין
8 Rabba aber sagte: Nach der Tora kann sowohl ein Darlehen auf einen Schuldschein als auch ein mündliches Darlehen nur von freien Gütern eingefordert werden, denn die Haftung ist keine Bestimmung der Tora, und nur um nicht die Tür vor den Leihenden abzuschließen, bestimmten sie, daß ein Darlehen auf einen Schuldschein auch von veräußerten Gütern eingefordert werden könne. —
ט אי הכי מלוה על פה נמי התם לית ליה קלא
9 Demnach sollte dies auch von einem mündlichen Darlehen gelten!? — Ein solches ist nicht bekannt. —
י ומי אמר רבה הכי והא אמר רבה גבו קרקע יש לו גבו מעות אין לו
10 Kann Rabba dies denn gesagt haben, Rabba sagte ja, wenn sie Grundbesitz eingefordert haben, erhalte er, und wenn sie Geld eingefordert haben, erhalte er nicht!?
יא וכי תימא איפוך דרבה לעולא ודעולא לרבה והא אמר עולא דבר תורה בעל חוב דיניה בזבורית
11 Wolltest du erwidern, man wende um, die Lehre Rabbas mit der des U͑la und die Lehre U͑las mit der des Rabba, so sagte ja U͑la, nach der Tora habe ein Gläubiger vom Schlechtesten erhalten!? —
יב (אלא) רבה טעמא דבני מערבא קאמר וליה לא סבירא ליה
12 Vielmehr, Rabba sagte es nur nach der Ansicht der Lehrer des Westens, er selber aber ist nicht dieser Ansicht.
יג רב ושמואל דאמרי תרוייהו מלוה על פה אינו גובה לא מן היורשין ולא מן הלקוחות מ"ט שעבודא לאו דאורייתא
13 Rabh und Šemuél sagten beide, ein mündliches Darlehen sei weder von den Erben noch von den Käufern einzufordern, weil die Haftung keine Bestimmung der Tora ist.
יד ר' יוחנן ור' שמעון בן לקיש דאמרי תרוייהו מלוה על פה גובה בין מן היורשין ובין מן הלקוחות מ"ט שעבודא דאורייתא
14 R. Joḥanan und R. Šimo͑n b. Laqiš sagten beide, ein mündliches Darlehen sei sowohl von den Erben als auch von den Käufern einzufordern, weil die Haftung eine Bestimmung der Tora ist.
טו מיתיבי החופר בור ברשות הרבים ונפל עליו שור והרגו פטור ולא עוד אלא שאם מת השור יורשי בעל הבור חייבים לשלם דמי שור לבעליו
15 Man wandte ein: Wenn jemand eine Grube auf öffentlichem Gebiete gräbt und ein Ochs auf ihn fällt und ihn tötet, so ist [der Eigentümer] frei; und noch mehr: wird der Ochs getötet, so müssen die Erben des Grubenbesitzers dem Eigentümer des Ochsen den Wert ersetzen!?
טז אמר ר' אלעא אמר רב בשעמד בדין
16 R. Ilea͑ erwiderte im Namen Rabhs: Wenn er vor Gericht gestanden hat. —
יז והא הרגו קתני אמר רב אדא בר אהבה שעשאו טרפה
17 Es heißt ja aber: und ihn tötet!? R. Ada b. Abaha erwiderte: Wenn er ihn auf den Tod verletzt hat. —
יח והא אר"נ תני תנא מת וקברו התם דיתבי דייני אפומא דבירא וחייבוהו
18 Aber R. Naḥman sagte ja, Ḥaga lehrte: und ihn getötet und begraben hat!? — In dem Falle, wenn die Richter am Rande der Grube gesessen und ihn verurteilt haben.